Ist die Vaterschaft eines Verstorbenen zu klären, so kann die Exhumierung nur als letztes Mittel in Frage kommen. Kann untersuchungsfähiges Gewebematerial auch auf andere Weise erlangt werden, darf die Leiche nicht untersucht werden. Die Möglichkeit, Proben auf anderem Wege zu beschaffen, ist daher zunächst zu prüfen.
OLG Saarbrücken - Az: 6 WF 2/05
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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