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Vaterschaftstest verweigert

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Verweigert ein Mann den Vaterschaftstest, so kann er dennoch als leiblicher Vater angesehen werden. Ein solches Verhalten kann als Beweisvereitelung angesehen werden. Der Betroffene muß dann damit rechnen, daß er wie nach einem positiven Vaterschaftstest behandelt wird.


OLG Frankfurt - Az: 1 UF 309/99


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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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