Wer eine Vaterschaftsanfechtungsklage erhebt, muss die näheren Umstände darlegen, die seine Zweifel an der Vaterschaft begründen.
OLG Naumburg, 08.09.1999 - Az: 8 WF 249/99
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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