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Zweifel an der Vaterschaft müssen näher begründet werden

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wer eine Vaterschaftsanfechtungsklage erhebt, muss die näheren Umstände darlegen, die seine Zweifel an der Vaterschaft begründen.


OLG Naumburg, 08.09.1999 - Az: 8 WF 249/99


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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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