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Mediation

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Mediation ist ein Verfahren zur Konfliktlösung, bei dem der Mediator die Parteien dabei unterstützt, ihre Probleme im Wege des Gesprächs selbst zu erkennen und sich über eine Lösung zu verständigen. Das zuerst in den USA entwickelte Verfahren wird seit einigen Jahren auch in Deutschland propagiert und vor allem in Ehe- und Familienkonflikten eingesetzt.

Die Mediatoren stammen meist aus sozialen bzw. sozialpädagogischen und juristischen Berufen und haben eine spezielle - bisher nicht staatlich geregelte - Weiterbildung absolviert. Mediation kann besonders bei persönlich und/oder wirtschaftlich komplexen Fallgestaltungen ein geeignetes Mittel sein, zeitraubende, belastende und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Allerdings ist das Verfahren der Mediation ebenfalls relativ aufwändig, da Mediatoren i.a. nach Zeitaufwand abrechnen und Stundensätze zwischen € 125,- und 250,- zuzüglich Mehrwertsteuer normal sind.

Zur Lösung eines komplizierten Falles sind aber regelmäßig mehrere Sitzungen mit dem Mediator erforderlich. Darüber hinaus ersetzt die Mediation vor Abschluss einer von den Parteien erarbeiteten Vereinbarung oft nicht deren Überprüfung durch Anwalt und Steuerberater. Auch in einem etwaigen anschließenden Scheidungsverfahren muss sich jedenfalls der Antragsteller anwaltlich vertreten lassen.
Stand: (letzte Änderung: 21.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur Konfliktlösung, bei dem ein neutraler Mediator die Parteien dabei unterstützt, eigenverantwortlich Lösungen für ihre Probleme zu entwickeln.
Das Verfahren wird insbesondere bei persönlich oder wirtschaftlich komplexen Fallgestaltungen angewendet, vor allem bei Ehe- und Familienkonflikten, um belastende und zeitintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Mediatoren rechnen in der Regel nach Zeitaufwand ab, wobei Stundensätze zwischen 125 Euro und 250 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer üblich sind. Da meist mehrere Sitzungen erforderlich sind, fallen entsprechende Gesamtkosten an.
Nein. Die erarbeiteten Vereinbarungen sollten durch einen Anwalt oder Steuerberater überprüft werden. Auch in einem Scheidungsverfahren bleibt die anwaltliche Vertretung, zumindest für den Antragsteller, erforderlich.
Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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