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Auslaufen des Freibetrags bis 2005

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Steuerklasse II entfällt mit Abschaffung des Haushaltsfreibetrages im Jahr 2005. Alleinerziehende werden dann ihre Einkünfte nach Steuerklasse I versteuern. Die Steuerklassen I und II unterscheiden sich durch den Haushaltsfreibetrag.

Der Haushaltsfreibetrag von derzeit 2916 Euro (5616 Mark) wird nun nach höchstrichterlichem Auftrag ab 1. Januar 2002 stufenweise abgeschmolzen. Folgende Stufen sind geplant:

  • Ab 1. Januar 2002: 2340 Euro (4577 Mark).
  • Ab 1. Januar 2003: 1188 Euro (2324 Mark).
  • Ab 1. Januar 2005 entfällt der Haushaltsfreibetrag.
Für Kinder, die ab dem 1. Janaur 2002 geboren wurden, tritt die neue Regelung sofort in Kraft.

Ein gewisser Ausgleich erfolgt durch das Zweite Familienförderungsgesetz: Seit dem 1. Januar 2002 wird das Kindergeld für das erste und zweite Kind um je etwa 30 Mark auf gut 300 Mark (154 Euro) angehoben. Zudem werden die Freibeträge für Kinder ergänzt und erhöht.

Veröffentlicht: 01.12.2004

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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