Die Steuerklasse II entfällt mit Abschaffung des Haushaltsfreibetrages im Jahr 2005. Alleinerziehende werden dann ihre Einkünfte nach Steuerklasse I versteuern. Die Steuerklassen I und II unterscheiden sich durch den Haushaltsfreibetrag.
Der Haushaltsfreibetrag von derzeit 2916 Euro (5616 Mark) wird nun nach höchstrichterlichem Auftrag ab 1. Januar 2002 stufenweise abgeschmolzen. Folgende Stufen sind geplant:
- Ab 1. Januar 2002: 2340 Euro (4577 Mark).
- Ab 1. Januar 2003: 1188 Euro (2324 Mark).
- Ab 1. Januar 2005 entfällt der Haushaltsfreibetrag.
Ein gewisser Ausgleich erfolgt durch das Zweite Familienförderungsgesetz: Seit dem 1. Januar 2002 wird das Kindergeld für das erste und zweite Kind um je etwa 30 Mark auf gut 300 Mark (154 Euro) angehoben. Zudem werden die Freibeträge für Kinder ergänzt und erhöht.
Veröffentlicht: 01.12.2004
Inhalt von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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