Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.767 Anfragen

Tabelle 5

Barwert-Verordnung

Barwert einer nur bis zum Leistungsbeginn volldynamischen Anwartschaft auf eine lebenslange Versorgung wegen Alters (§ 3 Abs. 3)
 
Lebensalter
Lebensalter
zum Ende der Ehezeit Vervielfacher zum Ende der Ehezeit Vervielfacher
bis 25 7,7 45 8,1
26 7,7 46 8,1
27 7,7 47 8,2
28 7,7 48 8,2
29 7,7 49 8,3
30 7,7 50 8,3
31 7,8 51 8,4
32 7,8 52 8,4
33 7,8 53 8,5
34 7,8 54 8,6
35 7,8 55 8,7
36 7,8 56 8,8
37 7,8 57 9,0
38 7,9 58 9,1
39 7,9 59 9,3
40 7,9 60 9,5
41 7,9 61 9,6
42 8,0 62 9,8
43 8,0 63 10,0
44 8,0 64 10,1
  ab 65 10,2

Anmerkung:

Für jedes Jahr, um das der Beginn der Altersrente vor der Vollendung des 65. Lebens jahres liegt, sind die Werte dieser Tabelle um 6 vom Hundert zu erhöhen; für jedes Jahr, um das der Beginn der Altersrente nach der Vollendung des 65. Lebensjahres liegt, sind die Werte dieser Tabelle um 6,5 vom Hundert, höchstens aber um 60 vom Hundert, zu kürzen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus SWR / ARD Buffet 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet. Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant