Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.760 Anfragen

Tabelle 4

Barwert-Verordnung

Barwert einer nur bis zum Leistungsbeginn volldynamischen Anwartschaft auf eine lebenslange Versorgung wegen Alters und verminderter Erwerbsfähigkeit (§ 3 Abs. 2)
 
Lebensalter
Lebensalter
zum Ende der Ehezeit Vervielfacher zum Ende der Ehezeit Vervielfacher
bis 25 9,0 45 9,3
26 9,0 46 9,3
27 9,0 47 9,3
28 9,0 48 9,3
29 9,0 49 9,4
30 9,0 50 9,4
31 9,0 51 9,5
32 9,0 52 9,5
33 9,1 53 9,5
34 9,1 54 9,6
35 9,1 55 9,6
36 9,1 56 9,7
37 9,1 57 9,7
38 9,1 58 9,8
39 9,1 59 9,8
40 9,2 60 9,9
41 9,2 61 9,9
42 9,2 62 10,0
43 9,2 63 10,1
44 9,2 64 10,1
  ab 65 10,2

Anmerkung:

Für jedes Jahr, um das der Beginn der Altersrente vor der Vollendung des 65. Lebensjahres liegt, sind die Werte dieser Tabelle um 3,5 vom Hundert, mindestens jedoch auf die sich nach der Tabelle 5 und der Anmerkung hierzu ergebenden Werte, zu erhöhen; für jedes Jahr, um das der Beginn der Altersrente nach der Vollendung des 65. Lebensjahres liegt, sind die Werte dieser Tabelle um 3 vom Hundert, höchstens aber um 25 vom Hundert, zu kürzen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Zeitung 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Korrekte und ausführliche Bearbeitung. Begründung verständlich und umfangreich.
Peter Busch
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim