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[AnwaltOnline - Familienrecht Dezember 2007]

Familienrecht

[AnwaltOnline - Familienrecht Dezember 2007]

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* AnwaltOnline - Familienrecht               Dezember 2007 *
* von https://www.AnwaltOnline.com/familienrecht/           *
* ISSN: 1511-8983                                          *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*2* Das Thema des Monats
*3* Mehr von AnwaltOnline
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile & Neues
 >> Keine Bindung an Schlußerben in gemeinschaftlichem
    Testament
Es ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung regelmäßig nicht
anzunehmen, daß bei einem gemeinschaftlichen Testament mit
Einsetzung gemeinsamer Bekannter als Schlußerben, eine
Bindung des Überlebenden an die Erbeinsetzung der Bekannten
durch die Testierenden herbeigeführt werden sollte. Es ist
davon auszugehen, daß dem Überlebenden das Recht belassen
werden sollte, die Schlußerbeneinsetzung jederzeit zu
ändern.
OLG München, 16.4.2007 - Az: 31 Wx 108/06
 >> Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten nach Beendigung
    einer nichtehelichen Partnerschaft
Waren Detektivkosten objektiv aus Rechtsgründen überflüssig,
so ist die Erstattungsfähigkeit hierdurch nicht in Frage
gestellt. Es kommt alleine darauf an, ob die Einschaltung
des Detektivs bei Auftragserteilung für erforderlich
gehalten werde durfte.
Die Einschaltung eines Detektivs kann zum Nachweis, daß
eine vertragliche Unterhaltspflicht nach Scheitern einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft entfallen ist, notwendig
sein.
OLG Koblenz, 2.1.2007 - Az: 14 W 785/06
 >> Verfügungsbeschränkung bei Vor- und Nacherbschaft?
Gehört zu einem Nachlaß, für den Vor- und Nacherbschaft
angeordnet worden ist, ein Anteil an einer Erbengemein-
schaft, zu deren Gesamthandvermögen ein Grundstück zählt,
kann der Vorerbe über dieses Grundstück ohne die
Beschränkungen des § 2113 BGB verfügen.
BGH, 15.3.2007 - Az: V ZB 145/06
 >> Lange Trennungsdauer - Versorgungsausgleich herabsetzen?
War die Zeit des Zusammenlebens besonders kurz und/oder die
Trennungsdauer im Verhältnis dazu besonders lang, so kann
der Versorgungsausgleich zu Unbilligkeiten führen.
Vorliegend nahm das Gericht diesen Fall bei einem 17 Jahre
und 8 Monate dauerndem Zusammenleben gegenüber einer 23
Jahre und 6 Monate langen Trennungszeit an. Hier war es nach
Ansicht des Gerichts gerechtfertigt, den Versorgungsaus-
gleich auf die Anrechte zu beschränken, die bis zum Zeit-
punkt der frühestmöglichen Einleitung des Scheidungsver-
fahrens erworben wurden.
OLG Hamm, 15.11.2006 - Az: 11 UF 142/06
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Umgangskontakt mit nicht sorgeberechtigtem Elternteil
    abgelehnt - Umgangspflegschaft?
 >> Ausbildungsunterhalt für Weiterführung der allgemeinen
    Schulausbildung nach vierjähriger Unterbrechung?
 >> Kindergeld bei volljährigem schwerbehinderten Kind
 >> Individuelle Testamentsauslegung hat Vorrang!
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Weitere aktuelle Urteile
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*2* Das Thema des Monats
 >> Aufgebotsverfahren
Das in §§ 946 ff ZPO geregelte Aufgebotsverfahren ist eine
besondere Prozessart. Sie dient der gegenüber allen wirkenden
Feststellung bestimmter Rechtsverhältnisse. Anwendungsbereich
ist:
- Ausschließung von Grundeigentümern, Grundpfandgläubigern
  und anderen dinglich Berechtigten (etwa Inhabern einer
  Grunddienstbarkeit);
- Ausschluss von Nachlassgläubigern (siehe unten);
- Kraftloserklärung von Urkunden;
Werden die betroffenen Ansprüche oder Rechte nicht innerhalb
der Aufgebotsfrist angemeldet, können dem Berechtigten
Rechtsnachteile entstehen. Das Verfahren ist Sache des
zuständigen Amtsgerichts. Das Aufgebot ist schriftlich oder
zu Protokoll der Geschäftsstelle zu beantragen.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt sodann i.d.R. über
die Gerichtstafel und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
Die Aufgebotsfrist beträgt regelmäßig mindestens sechs
Wochen. Anschließend wird im öffentlichen gerichtlichen
Termin auf Antrag ein Ausschlußurteil erlassen.
Erbrecht
In erbrechtlichen Angelegenheiten wird durch das Aufgebots-
verfahren der Umfang der Nachlaßverbindlichkeiten ermittelt,
so daß die Erben einen Überblick über alle auf dem Erbe
liegenden Belastungen erhalten (§§ 1970 ff BGB). Dies
ermöglicht eine Entscheidung über eine Haftungsbeschränkung
durch Nachlaßverwaltung oder Nachlaßinsolvenz. Nach Erlaß des
Ausschlußurteils kann der Erbe die Forderung eines aus-
geschlossenen Nachlassgläubigers insoweit verweigern, als der
Nachlass bereits durch die Befriedigung der nicht ausge-
schlossenen Gläubiger ausgeschöpft wird. der ausgeschlossene
Gläubiger behält aber eine eingeschränkte Vorrangstellung
vor Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern.
Eherecht
Ein Aufgebot vor Eheschließung, um unbekannt gebliebene
Ehehindernisse bekannt zu machen, gibt es seit dem 1.7.1998
nicht mehr. Das Aufgebot wurde durch die Anmeldung beim
zuständigen Standesbeamten ersetzt, der prüft, ob Hindernisse
einer Eheschließung entgegenstehen.
 >> Gegenwärtige Pflichtteilsregelung bei Erbschaften
    beibehalten
Die gegenwärtige Pflichtteilsregelung bei Erbschaften soll
beibehalten werden. Dafür hat sich der Petitionsausschuss
eingesetzt und die zu Grunde liegende Eingabe dem Bundes-
ministerium der Justiz (BMJ) "als Material" überwiesen und
den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis"
gegeben. Nach Ansicht der Petenten wird nur die aktuelle
Rechtslage dem Schutze des Kindes vor ungerechten und
ungerechtfertigten Verfügungen des Erblassers gerecht. Ein
Gesetzentwurf, der die Autonomie des Erblassers im Blickfeld
habe, verkenne, dass nicht alle enterbten Kinder "undankbar"
seien. Daher sei eine pauschale Herabsetzung des Pflichtteils
nicht interessengerecht. Bei normalen Vermögensverhältnissen
komme eine Herabsetzung des Anspruchs einem völligen Entzug
gleich. Daher sei es sinnvoller, eine Obergrenze bei großen
Vermögen einzuführen. Die Testierfreiheit sei durch die
gegenwärtige Rechtslage bereits ausreichend gewahrt. Genauso
starkes Gewicht wie die Testierfreiheit müsse auch dem
Pflichtteilsrecht zukommen. Auch sei eine Herabsetzung des
Pflichtteils mit einer Schlechterstellung nichtehelicher
Kinder verbunden, die nicht hingenommen werden könne, so die
Petenten. Nichteheliche Kinder seien oft "unerwünscht" und
stünden daher in einem gereizten Verhältnis zu dem Erblasser
und dessen Familie. Dies mache es besonders wahrscheinlich,
dass sie enterbt und auf den Pflichtteilsanspruch verwiesen
würden.
Die vom Ausschuss eingeleitete parlamentarische Prüfung
ergab, dass das BMJ einen so genannten Referentenentwurf
zu einer Reform des Pflichtteilsrechts vorgelegt hat. Danach
soll die Höhe des Pflichtteils (Hälfte des gesetzlichen
Erbteils) unberührt bleiben. Zu einer Schlechterstellung
nichtehelicher Kinder komme es folglich nicht, so das
Ministerium. Schwerpunkte der Reform seien, die Pflichtteils-
entziehungsgründe zu modernisieren, die Stundungsgründe
maßvoll zu erweitern und Pflegeleistungen beim Erbausgleich
besser honorieren. Das geltende Recht enthalte keine
zeitgemäßen Antworten mehr auf die zunehmende Anzahl von
Ehescheidungen und von unverheiratet zusammenlebenden Paaren
sowie Patchworkfamilien, heißt es weiter. Deshalb sollte das
Pflichtteilsrecht modernisiert werden, jedoch unter
"sorgfältiger Abwägung" der Interessen der Pflichtteils-
berechtigten sowie der Erblasser mit ihrer Testierfreiheit.
Quelle: PM Bundestag
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Betreuungskosten und Betreuungsbonus
Um welchen Fall geht es?
Die Frage der Berücksichtigung von Betreuungskosten und der
Anrechnung eines "Betreuungsbonus" wird unter anderem dann
relevant, wenn gemeinsame minderjährige Kinder nach der
Scheidung ausschließlich von einem der beiden Ehegatten
[... weiterlesen ...]
 Online finden Sie viele weitere Beiträge.
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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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