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[AnwaltOnline - Familienrecht Juli 2004

Familienrecht

[AnwaltOnline - Familienrecht Juli 2004

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* AnwaltOnline - Familienrecht                   Juli 2004 *
* von https://www.AnwaltOnline.com/familienrecht/           *
* ISSN: 1511-8983                                          *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*2* Das Thema des Monats
*3* Mehr von AnwaltOnline
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile & Neues
 >> Auch bei Schwangerschaft Ausbildungsunterhalt?
Auch wenn eine Ausbildung aufgrund einer Schwangerschaft
unterbrochen wird, besteht Anspruch auf Fortzahlung des
Ausbildungsunterhalts, da hier keine schuldhafte Unter-
brechung der Ausbildung vorliegt. Nach Ansicht des Gerichts
gilt dies unabhängig vom Bestand eines Kinderwunsches.
OLG Koblenz - Az: 13 WF 689/03
 >> Heimlicher DNA-Test - Vaterschaft anfechten?
Ein Anfangsverdacht, der eine Anfechtung der Vaterschaft
begründet, kann nicht durch einen heimlich durchgeführten
DNA-Test begründet werden. Da im vorliegenden Fall die für
den Test genutzte Speichelprobe ohne Einverständnis der
alleine sorgeberechtigten Mutter untersucht wurde, liegt
ein Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht des Kindes
sowie gegen die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes
vor. Das Ergebnis ist daher nicht verwertbar.
OLG Celle - Az: 15 UF 84/03
 >> Umgangsrecht auch für Hund
Bestehen keine tierpsychologischen Bedenken, so hat ein
geschiedener Ehemann ein Umgangsrecht mit dem bei der
geschiedenen Ehefrau lebenden Hund.
Nach Ansicht des Gerichts ist auf die Gefühle des Partners
Rücksicht zu nehmen, auch wenn der Hund wie eine Sache
zugeteilt werden kann.
AG Bad Mergentheim - Az: 1 F 143/95
 >> Gemeinsames Ehegattenkonto – Pfändungsschutz?
Ein Vollstreckungsschuldner kann Pfändungsschutz geltend
machen, wenn auf ein auf den Namen des Schuldners lautendes
Konto auch die Arbeitslosenhilfe des Ehegatten eingeht, der
nicht über ein eigenes Konto verfügt. Der Pfändungsschutz
beschränkt sich auf die Arbeitslosenhilfe des Ehegatten.
LG Konstanz – Az: 62 T 42/03
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Unterhalt bei Kinderbetreuung rückwirkend geltend
    machen?
 >> Einseitig benachteiligender Ehevertrag wirksam?
 >> Zweifel bei Testamentsauslegung
 >> Grobe Unbilligkeit – kein Versorgungsausgleich?
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Weitere aktuelle Urteile
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*2* Das Thema des Monats
 >> Was kann man in einem Testament regeln?
Grundsätzlich kann der Erblasser in einem Testament frei
bestimmen, wer, was, unter welchen Umständen aus seinem
Vermögen erhalten soll.
a) Da die Bestimmung eines Erben durch Testament der gesetz-
lichen Erbfolge vorgeht, kann der Erblasser insbesondere
abweichend von der gesetzlichen Erbfolge einen oder mehrere
Erben einsetzen oder einen oder mehrere gesetzliche Erben
von der Erbfolge ausschließen.
b) Weiterhin kann der Erblasser dem Pflichtteilsberechtigten
unter besonderen, im Gesetz abschließend aufgeführten Vor-
aussetzungen das Pflichtteilsrecht entziehen. Der Grund für
die Entziehung muß bei der Errichtung des Testaments
bestehen und angegeben werden.
c) Der Erblasser kann auch Ersatzerben bestimmen oder Vor- /
Nacherbschaft anordnen.
Ersatzerben sind Erben, die für den Fall zum Erben einge-
setzt werden, dass ein anderer Erbe vor Eintritt des Erb-
falls wegfällt (z.B. durch Vorversterben, Erbverzicht,
Ausschlagung).
Unter der Anordnung von Vor- / Nacherbschaft ist hingegen
der Fall zu verstehen, dass nach dem Willen des Erblassers
der Nacherbe erst dann Erbe wird, wenn zuvor ein anderer
(Vorerbe) Erbe des Erblasser geworden ist.
Zum Schutz des Nacherben darf der Vorerbe nicht uneinge-
schränkt über die Nachlassgegenstände verfügen. So darf er
grundsätzlich zum Nachlass gehörende Grundstücke nicht
veräußern oder belasten. Unentgeltliche Verfügungen über
Nachlassgegenstände sind ebenfalls unwirksam.
Bestimmten Beschränkungen unterliegt der Vorerbe aber dann
nicht, wenn der Erblasser im Testament bestimmt hat, dass
sie nicht gelten sollen.
Auch kann der Nacherbe der Verfügung des Vorerben zu-
stimmen, wodurch diese wirksam werden.
d) Der Erblasser kann weiterhin im Testament Vermächtnisse
aussetzen. Hierdurch werden aus dem Nachlass bestimmte
Vermögenswerte (z.B. einzelne Nachlassgegenstände, Geld-
beträge) einer Person zugewendet, ohne dass diese dadurch
zum Erben wird. Der Vermächtnisnehmer hat vielmehr einen
Anspruch gegen den Erben.
e) Sind mehrere Erben vorhanden, kann der Erblasser auch
anordnen, wie der Nachlass geteilt werden soll, oder dass
die Teilung des Nachlasses ausgeschlossen sein soll.
f) Weiterhin kann der Erblasser einen Testamentsvollstrecker
ernennen, der die anderen testamentarischen Anordnungen
ausführt.
 >> Über die personenstandsrechtliche Situation von Trans-
    sexuellen informieren
Die personenstandsrechtliche Situation von Transsexuellen
ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der FDP (15/3401).
Danach sei es Transsexuellen zwar möglich, entsprechend
ihrem geschlechtlichen Zugehörigkeitsempfinden ihren Vor-
namen vor Gericht ändern zu lassen, die Änderung lasse aber
das personenstandsrechtlich eingetragene Geschlecht
unberührt.
Nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz ist die Geschlechts-
angabe jedoch zwingend in den Pass aufzunehmen. Interessen-
vertreter sehen in dieser Gesetzeslage eine erhebliche
Diskriminierung, die Betroffene vor allem bei pass-
pflichtigen Auslandsreisen erheblichen Schwierigkeiten
aussetzen könne und zur Ablehnung der Einreise wegen
angeblich falscher Papiere,Beleidigung oder übermäßiger
Kontrolle führen könne.
Quelle: PM Bundestag
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diesen Monat zusätzlich:
 >> Was ist ein Erbschein?
 >> Kann man ein Testament widerrufen?
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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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