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[AnwaltOnline - Familienrecht März 2004

Familienrecht

[AnwaltOnline - Familienrecht März 2004

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* AnwaltOnline - Familienrecht                   März 2004 *
* von https://www.AnwaltOnline.com/familienrecht/           *
* ISSN: 1511-8983                                          *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*2* Das Thema des Monats
*3* Mehr von AnwaltOnline
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile & Neues
 >> Wann besteht die kostenlose Mitversicherung?
Eine Mitversicherung von Familienmitgliedern in der gesetz-
lichen Krankenkasse besteht, solang die Geringverdiener-
grenze von 400 Euro/Monat nicht überschritten wird. Maßgeb-
lich hierfür ist das zu versteuernde Einkommen, es können
also zunächst die Freibeträge etc. abgezogen werden.
BSG - Az: 12 KR 13/02
 >> Was bedeutet "gleichzeitiger Todesfall"?
Wird von Ehegatten neben getrennten Testamenten, in welchen
sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerbe einsetzen, ein
gemeinsames Testament für den Fall des „gleichzeitigen
Todesfall“ verfaßt, welches einen Alleinerben begünstigt, so
umfaßt dieses Testament nicht den Fall, daß zwischen den
beiden Erbfällen ein 5-monatiger Abstand liegt. Die gewählte
Formulierung ist erheblich enger als beispielsweise die
Formulierung „im Falle unseres gemeinsamen Ablebens“.
OLG Karlsruhe – Az: 1 W 39/03
 >> Umschulung und Erwerbsobliegenheit
Liegt eine gesteigerte Unterhaltspflicht vor, so sind auch
bei einer durch das Arbeitsamt bewilligten Weiterbildungs-
maßnahme weiterhin detailliert Erwerbsbemühungen und
Erwerbschancen darzustellen, damit festgestellt werden kann,
ob ein Verdienst, der den Mindestunterhalt deckt, zu
erwarten ist. Die Bewilligung der Weiterbildungsmaßnahme ist
nur ein Indiz für Unvermittelbarkeit des Unterhalts-
pflichtigen sowie Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeit
im Vergleich zur bisherigen Ausbildung.
OLG Brandenburg – Az: 9 UF 11/03
 >> Kasse zahlt die Kosten für 8. Kind nicht!
Im zu entscheidenden Fall verlangte eine 43-Jahre alte
Mutter von 7 Kindern von Ihrer Krankenkasse die Kostenüber-
nahme für eine künstliche Befruchtung, um ein 8. Kind zu
zeugen, da ihr Mann nicht mehr zeugungsfähig sei.
Aufgrund der ungewissen Erfolgsaussichten in Anbetracht des
Alters der Klägerin besteht nach Ansicht des Gerichts jedoch
keine Verpflichtung der Solidargemeinschaft, eine derartige
Maßnahme zu gewähren, vor allem da sie bereits 7 Kinder aus
der gleichen Ehe habe. Zudem wurde die Kostentragungspflicht
der Kassen vom Gesetzgeber eingeführt, um kinderlosen Ehe-
paaren zu eigenem Nachwuchs zu verhelfen.
Sozialgericht Düsseldorf - Az: S 26 KR 6/03
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
 >> Schulzeit zur Kinderbetreuung unterbrochen – kein
    Kindergeld
 >> Kind zur Klassenfahrt angemeldet – Zahlungspflicht!
 >> Muß Krankenkasse auch ein zweites Kind bezahlen?
 >> Kindergeld auch nach Heirat des Kindes?
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Weitere aktuelle Urteile
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*2* Das Thema des Monats
 >> Lebenspartnerschaftsgetz um verschiedene Bestimmungen
    ergänzen
Alle wesentlichen Bereiche sollen geregelt werden, die das
am 1. August 2001 in Kraft getretene Lebenspartnerschafts-
gesetz nicht erfasst hat und die zum Abbau von Diskrimi-
nierungen von gleichgeschlechtlichen Paaren "zwingend
erforderlich" sind.
Dies sieht die Gesetzentwurf (15/2477) der FDP-Fraktion vor.
Er beabsichtigt unter anderem eine einheitliche Behörden-
zuständigkeit für die Begründung einer Eingetragenen Lebens-
partnerschaft. Ferner sollen ein gemeinschaftliches
Adoptionsrecht und Regelungen im Sozialhilfe-, Einkommens-
und Erbschaftssteuerrecht geschaffen werden.
Die Liberalen begründen ihren Antrag damit, nur das - vom
Bundesrat nicht zustimmungspflichtige - Lebenspartner-
schaftsgesetz sei zu dem genannten Termin in Kraft getreten,
das von der Länderkammer zustimmungsbedürftige Gesetz jedoch
nicht.
Die Beratungen seien seinerzeit im Vermittlungsausschuss
ergebnislos verlaufen. Mittlerweile habe das Bundesver-
fassungsgericht (BVerfG) das Gesetz als verfassungsgemäß
anerkannt. Es gebe nach diesem Urteil rechtlich keinen
Grund mehr, gleichgeschlechtlichen Paaren wesentliche
Rechte, die Ehepartnern gewährt würden, zu versagen.
So habe das BVerfG beispielsweise auf die Ungleichgewichtig-
keit hingewiesen, die daraus entstehe, dass die neu
geschaffenen Unterhaltslasten von Lebenspartnern bisher zu
keiner Änderung des Einkommenssteuerrechts geführt hätten.
Es habe ferner betont, dass die sozialhilferechtliche
Schlechterstellung der Ehe gegenüber der Lebenspartnerschaft
einen Verfassungsverstoß bedeuten könnte. Die FDP weist
darauf hin, dass das Gesetz verschiedene Regelungen ent-
halte, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.
 
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diesen Monat zusätzlich:
 >> Wie wird der Unterhalt eines im Ausland lebenden Kindes
    berechnet?
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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Erik, Oranienburg