Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.632 Anfragen

[AnwaltOnline - Familienrecht Juli 2002]

Familienrecht

[AnwaltOnline - Familienrecht Juli 2002]

************************************************************
* AnwaltOnline - Familienrecht                   Juli 2002 *
* von https://www.AnwaltOnline.com/familienrecht/           *
* ISSN: 1511-8983                                          *
************************************************************
Dieses Abonnement ist für Sie völlig  k o s t e n f r e i.
Wie Sie kündigen können, steht am Ende dieser email.
************************************************************
In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*2* Das Thema des Monats
*3* Mehr von AnwaltOnline
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Disclaimer
************************************************************
*1* Interessante Urteile & Neues
>> Anrechnung des Kindergeldes
 Die Regelung des § 1612b Abs. 5 BGB, wonach eine Anrechnung
des Kindergeldes unterbleibt, soweit der Unterhalts-
pflichtige außer Stande ist, Unterhalt in Höhe von 135
Prozent des Regelbetrages nach der Regelbetrag-Verordnung zu
leisten, ist verfassungsgemäß.
OLG Nürnberg, Beschluss vom 15.11.2001 - 11 UF 3092/01
Quelle: NJW RR 2002,582
>> Nicht eheliche Lebensgemeinschaft
 Rechtsschutzversicherung auch für Streitigkeiten zwischen
den Partnern. Eine Klausel in den Bedingungen einer Rechts-
schutzversicherung, wonach kein Rechtsschutz besteht für
die Wahrnehmung rechtlicher Interessen nicht ehelicher
Lebenspartner untereinander im Zusammenhang mit der nicht
ehelichen Lebensgemeinschaft, auch nach deren Beendigung,
ist unwirksam.
OLG Köln, Urt. vom 17.7.2001 - 9 U 3/01
Quelle: NJW RR 2002,598 (Leitsatz der Redaktion)
>> Vorwurf des sexuellen Missbrauchs
 Bezichtigen die von der Großmutter beschenkten Enkelinnen
ihren Vater rechtswidrig des sexuellen Missbrauchs, kann das
einen Schenkungswiderruf wegen groben Undanks rechtfertigen.
OLG Koblenz, Urt. vom 7.3.2002 - 5U 1591/01
Quelle: NJW RR 2002, 630
>> Keine sexuellen Beziehungen innerhalb der Bundeswehr
 Sexuelle Beziehungen zwischen männlichen und/oder weib-
lichen Soldaten können innerhalb der Bundeswehr nicht
toleriert werden, da der Zusammenhalt der Truppe dadurch
empfindlich gestört werden würde. Dabei macht es keinen
Unterschied, ob es sich um hetero - oder homosexuelles
Fehlverhalten oder um persönlichkeitsbedingte Neigungs-
sexualität handelt.
BVerwG, Urt. vom 9.10.2001 - 2 WD 10/01
(Truppendienstgericht Süd)
Quelle: NJW 2002,1514
Bei AnwaltOnline Direkt finden Sie diesen Monat zusätzlich:
>> Ehegattenunterhalt
>> Kindesunterhalt - Ganztagstätigkeit genügt
Für EURO 1,92 im Monat sind auch Sie dabei! (Nur Jahres-
abonnement möglich) - AnwaltOnline-Direkt
Weitere aktuelle Urteile
************************************************************
*2* Das Thema des Monats
 >> Das neue Jugendschutzgesetz tritt in Kraft
Das neue Jugendschutzgesetz kann in Kraft treten. Der
Bundesrat hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung am 21.
Juni 2002 zugestimmt. Im dem neuen Gesetz sind erstmals das
"Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit" und
das "Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender
Schriften und Medieninhalte" zu einem einheitlichen Jugend-
schutzgesetz zusammen geführt worden. Diese Gesetzgebung auf
Bundesseite geht Hand in Hand mit einem Jugendmedienschutz-
Staatsvertrag der Länder.
Im Einzelnen sieht das Gesetz vor:
Kennzeichnung auch bei Computerspielen
Auch für Computerspiele wird eine altersgerechte Kenn-
zeichnung verbindlich, wie sie jetzt schon für Filme und
Videos gilt. Dies soll verhindern, dass jugendgefährdende
Spiele Kindern und Jugendlichen zugänglich gemacht werden.
Das Indizierungsverfahren der Bundesprüfstelle wird neu
geregelt. Insbesondere wird die Möglichkeit eingeführt, dass
die Bundesprüfstelle auch ohne Antrag tätig werden kann.
Damit sollen dort möglichst alle jugendgefährdenden Angebote
erfasst werden können.
Zu diesem Zweck wird auch die Zuständigkeit der Bundesprüf-
stelle im Bereich der elektronischen Medien ausgedehnt.
Ihre jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit jugendge-
fährdenden Inhalten kann dadurch im gesamten Online-Bereich
genutzt werden. Ausnahme bleibt der Rundfunkbereich, der
allein im Landesrecht geregelt ist.
Der Jugendmedienschutz wird auch systematisch neu geglie-
dert: Künftig wird zwischen "Trägermedien" (wie Bücher,
Musik-CDs, Videokassetten, CD-ROMs und DVDs) und "Tele-
medien" (das sind Online-Medien) unterschieden. Diese
Trennung löst die bisherigen Kategorien "Schriften",
"Mediendienste" und "Teledienste" ab, deren Abgrenzung immer
wieder zu Problemen führte.
Der Katalog der Trägermedien, die schwer jugendgefährdend
sind, wird insbesondere im Hinblick auf Gewaltdarstellungen
erweitert. Auch ohne Indizierung durch die Bundesprüfstelle
werden Trägermedien mit weitreichenden Abgabe-, Vertriebs-
und Werbeverboten belegt, wenn sie den Krieg verherrlichen,
Menschen in einer ihre Würde verletzenden Weise darstellen
oder Jugendliche in geschlechtsbetonter Körperhaltung
zeigen.
Strengere Regelungen auch beim Tabakkauf
Das Gesetz enthält zudem strengere Regelungen beim Tabak-
kauf. So wird die gewerbliche Abgabe von Tabakwaren an
Kinder und Jugendliche unter sechzehn Jahren verboten. Bei
Zigarettenautomaten sind nach dem Ablauf angemessener Über-
gangsfristen technische Vorkehrungen vorgeschrieben, die die
Bedienung durch Kinder oder Jugendliche unter sechzehn
Jahren ausschließen. Die Festlegung der geeigneten tech-
nischen Möglichkeiten überlasst das Gesetz dabei den Auto-
matenaufstellern. Zum 1. Januar 2007 müssen alle Automaten
umgerüstet sein. Zudem wird ein Verbot für Tabak- und
Alkoholwerbung in Kinos vor 18 Uhr festgelegt.
Beim Jugendmedienschutz bereits gemeinsame Eckpunkte mit
den Ländern
Im Bereich des Jugendmedienschutzes ist sich der Bund mit
den Ländern einig, dass die derzeitige Regelung zahlreiche
Schwachpunkte aufweist. Bereits im März 2002 hatten sich
daher Bund und Länder auf die Eckpunkte einer umfassenden
Neuordnung geeinigt. Wesentliche Inhalte der Absprache
sind:
Die Länder schaffen eine einheitliche Rechtsgrundlage für
den materiellen Jugendschutz in den Online-Medien und ver-
einheitlichen die Aufsichtsstruktur.
Die Erfahrung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende
Schriften im Umgang mit jugendgefährdenden Inhalten soll im
gesamten Online-Bereich genutzt werden (mit Ausnahme des
Rundfunkbereichs).
Die Selbstkontrolle wird gestärkt, indem sie von den Ländern
in das Regulierungskonzept einbezogen wird.
Die Novelle des Jugendschutzgesetzes und der gleichfalls
erforderliche Länderstaatsvertrag sollen zeitgleich in Kraft
treten. Eine erste Überprüfung beider Regelwerke ist inner-
halb von fünf Jahren vorgesehen.
PM des Bundesfamilienministeriums zum Bundesratsbeschluss
PM des Bundesfamilienministeriums zum Kabinetsbeschluss vom
8. Mai
 >> Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
 Allgemeines
Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz tritt die öffentliche
Hand unter bestimmten Voraussetzungen mit der Zahlung von
Kindesunterhalt in Vorlage, wenn der barunterhaltspflichtige
Elternteil keinen oder nur unvollständig Unterhalt zahlt.
Die auszahlende Stelle kann den verauslagten Betrag unter
bestimmten Voraussetzungen sodann beim Unterhaltsschuldner
wieder einfordern.
 Unter welchen Voraussetzungen wird Vorschuss geleistet?
· Das unterhaltsberechtigte Kind darf noch nicht 12 Jahre
  alt sein.
· Das Kind muss in Deutschland leben.
· Der Elternteil, der das Kind betreut, muss ledig, vom Ehe-
  partner dauernd getrennt lebend, geschieden oder verwitwet
  - also allein erziehend - sein. Es reicht auch aus, wenn
  der Ehegatte (oder Lebenspartner) des betreuenden Eltern-
  teils wegen Krankheit oder Behinderung oder auf Grund
  gerichtlicher Anordnung für voraussichtlich wenigstens
  sechs Monate in einer Anstalt untergebracht ist.
· Der betreuende Elternteil darf nicht mit dem anderen
  Elternteil des Kindes zusammenleben.
· Der betreuende Elternteil muss bereit sein, bei der
  Vaterschaftsfeststellung und der Ermittlung des Aufent-
  halts des anderen Elternteils mitzuwirken. Er muss ferner
  die für die Feststellung des Unterhaltsvorschusses
  benötigten sonstigen Auskünfte erteilen.
· Der barunterhaltspflichtige Elternteil zahlt überhaupt
  nicht oder nur unregelmäßig Unterhalt.
Bei AnwaltOnline Direkt finden Sie diesen Monat zusätzlich:
 >> Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
  > Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?
  > Was wird auf den Vorschuss angerechnet?
  > Wie lang wird der Vorschuss bezahlt?
  > Wie läuft das Verfahren?
  > Welche Verpflichtungen bestehen für die Beteiligten?
  > Unter welchen Voraussetzungen kann die Behörde vom Unter-
    haltsschuldner Ersatz verlangen?
Für EURO 1,92 im Monat sind auch Sie dabei! (Nur Jahres-
abonnement möglich)
AnwaltOnline-Direkt
Um ein Thema vorzuschlagen,
mailto:decide-FR@anwaltonline.com
************************************************************
*3* Mehr von AnwaltOnline
1. Wie immer aktualisieren und ergänzen wir laufend unsere
   Urteilsdatenbank und erweitern unser Angebot für Sie.
2. AnwaltOnline bietet mehr als Rechtsinformationen zum
   Familienrecht. Auch zu den Gebieten des Mietrechts,
   des Reiserechtes, des Arbeitsrechts, des Verkehrsrechts
   und des Betreuungsrechtes erhalten Sie umfangreiche
   kostenfreie Informationen.
   Weiterhin bietet Ihnen AnwaltOnline die Möglichkeit,
   sich direkt von unseren Anwälten beraten zu lassen,
   sollten Sie Ihr Problem einmal nicht über unsere
   Website lösen können.
   https://www.anwaltonline.com/beratung/familienrechtsberatung
3. Sie nutzen unsere Webseiten häufig? Bleiben Sie immer
   auf dem neuesten Stand - AnwaltOnline Direkt sendet
   Ihnen via Mail alle Updates und die neuesten Informationen
   zu. Zusätzlich gibt es viele exclusive Extras auf unseren
   Seiten. Für nur EURO 22,99 / Jahr entgeht Ihnen nichts
   mehr - und das sind noch nicht mal EURO 1,92 im Monat!
   Alle AnwaltOnline Direkt Abonnenten erhalten zudem ange-
   forderte Beratungsleistungen ohne Vorauskasse.
   Wie Sie abonnieren und was Sie sonst noch von AnwaltOnline
   Direkt haben, erfahren Sie unter
   https://www.anwaltonline.com/benutzer/registrierung
4. Sie haben Interesse an anderen Rechtsgebieten?
   Abonnieren Sie doch einfach einen unserer kostenlosen
   Newsletter zum Thema Ihres Interesses:
   Arbeitsrecht - https://www.anwaltonline.com/newsletter/abonnieren
   Mietrecht - https://www.anwaltonline.com/newsletter/abonnieren
   Familienrecht - https://www.anwaltonline.com/newsletter/abonnieren
   Reiserecht - https://www.anwaltonline.com/newsletter/abonnieren
   Betreuungsrecht - https://www.anwaltonline.com/newsletter/abonnieren
   Verkehrsrecht - https://www.anwaltonline.com/newsletter/abonnieren
5. Fragen und Meinungen mit anderen Besuchern austauschen?
   Nutzen Sie unser Forum, um Ihre Fragen zu stellen. Bitte
   beachten Sie hierbei, daß über das Forum keine Rechts-
   beratung durch Anwälte erfolgt. Die Fragen werden auch
   nicht von AnwaltOnline beantwortet.
  
************************************************************
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
    Um AnwaltOnline zu kontaktieren oder einen
    Verbesserungsvorschlag zu machen:
    mailto:kontakt@anwaltonline.com
    Um das Abonnement zu kündigen, senden Sie eine email
    mit der Adresse, unter der Sie eingetragen sind an:
    mailto:leave-FR-news@anwaltonline.com
    oder besuchen Sie https://www.anwaltonline.com/newsletter/abonnieren
    Um zu abonnieren, senden Sie eine email an:
    mailto:join-FR-news@anwaltonline.com
    oder besuchen Sie https://www.anwaltonline.com/newsletter/abonnieren
    Wenn Sie Ihre Adresse ändern wollen, so tragen Sie sich
    mit Ihrer alten Adresse aus und abonnieren den Newsletter
    erneut unter Ihrer neuen Adresse oder besuchen Sie
    https://www.anwaltonline.com/newsletter/abonnieren
    Für Werbung auf AnwaltOnline, senden Sie eine mail an:
    mailto:sales@anwaltonline.com
    Inhalte von AnwaltOnline auch auf Ihrer Webseite?
    Sprechen Sie mit uns - Wir haben Lösungen für jede
    Webseite.
    mailto:winter@anwaltonline.com?subject=Content-Anfrage
************************************************************
*5* (P) (C) 2002 AnwaltOnline
Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger
Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die
private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich
gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen
Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den
vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.
************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von https://www.AnwaltOnline.com
Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus DIE ZEIT 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr schneller und professioneller Service. Ich bin rundum zufrieden und kann das Unternehmen nur weiterempfehlen.
Ed R, Zürich
Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant