Fast ein dreiviertel Jahr ist vergangen, seit das Zentrale Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer seinen Betrieb aufgenommen hat. Jeden Monat werden zwischen 30.000 und 40.000 Testamente registriert. Am 31. Mai 2012 waren es bereits 188.076 Testamente, die hier hinterlegt wurden. Frau Staatssekretärin Dr. Grundmann traf sich mit dem Präsidenten der Bundesnotarkammer, Dr. Timm Starke, um sich über den Erfolg des Registerbetriebs zu unterrichten.
Das Zentrale Testamentsregister wird auf der Grundlage eines durch eine Bundesratsinitiative beschlossenen Gesetzes und einer dazu erlassenen Rechtsverordnung geführt, an denen das Bundesjustizministerium maßgeblich beteiligt war. Der Aufbau und die Organisation des Zentralen Testamentsregisters entsprechen den Anforderungen einer modernen Verwaltung. Die Meldungen zum Register sowie vom Register an die Nachlassgerichte werden fast ausschließlich in elektronischer Form vorgenommen.
Die Anzahl der seit Jahresbeginn erfolgten Registrierungen liegt über den Erwartungen. Anfängliche – überwiegend technische – Schwierigkeiten konnten über einen Support bei der Bundesnotarkammer schnell behoben werden.
Die elektronische Registrierung der Verwahrung letztwilliger Verfügungen ist in der Praxis der Gerichte, Standesämter und Notare und somit auch bei dem Bürger angekommen.“
Das Zentrale Testamentsregister wird auf der Grundlage eines durch eine Bundesratsinitiative beschlossenen Gesetzes und einer dazu erlassenen Rechtsverordnung geführt, an denen das Bundesjustizministerium maßgeblich beteiligt war. Der Aufbau und die Organisation des Zentralen Testamentsregisters entsprechen den Anforderungen einer modernen Verwaltung. Die Meldungen zum Register sowie vom Register an die Nachlassgerichte werden fast ausschließlich in elektronischer Form vorgenommen.
Die Anzahl der seit Jahresbeginn erfolgten Registrierungen liegt über den Erwartungen. Anfängliche – überwiegend technische – Schwierigkeiten konnten über einen Support bei der Bundesnotarkammer schnell behoben werden.
Die elektronische Registrierung der Verwahrung letztwilliger Verfügungen ist in der Praxis der Gerichte, Standesämter und Notare und somit auch bei dem Bürger angekommen.“
Veröffentlicht: 28.10.2017
Quelle: PM des BMJ
Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


