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Reform des Verfahrens in Familiensachen findet Zustimmung der Experten

Familienrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Fast alle Sachverständigen haben am 13. Februar 2008 bei einer zweiten öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zur Reform des Verfahrens in Familiensachen den Entwurf der Bundesregierung (16/6308) als gelungen bezeichnet. Vor allem die vorgesehene Einrichtung eines so genannten Großen Familiengerichtes macht ihrer Meinung nach Sinn. Teilweise warnten die Experten aber auch, dass die Anforderungen an die Familiengerichte steigen würden. Mehr Personal und mehr Fortbildung müssten bereitgestellt werden. Sonst würde die Reform scheitern. Der Sachverständige Frank Klinkhammer, Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, machte deutlich, die vorgesehene Erweiterung der Kompetenzen der Familiengerichte ermögliche eine umfassendere Behandlung sachlich zusammenhängender Probleme und Streitfragen. Das könne zu mehr Bürgerfreundlichkeit der Justiz führen. Ludwig Bergschneider, Rechtsanwalt aus München, begrüßte unter anderem, die geplante Vorschrift zur Beschleunigung in Kindschaftssachen (einen Monat nach Eingang der Antragsschrift) führe zu eine äußerst positiven Bewertung dieser Reform. Dem konnte sich Susanne Nothhafft vom Deutschen Jugendinstitut aus München nicht anschließen:
Verfahrensbeschleunigung sei kein Selbstzweck. Das Beschleunigungsgebot solle dem Kindeswohl dienen und werde durch dieses zugleich begrenzt. Es müsse daher überprüft werden, ob dieser "beschleunigte" Verfahrensweg und die Stärkung des Elements der Einvernehmlichkeit in jedem Stadium des Verfahrens tatsächlich im Einzelfall "eine optimale Umsetzung des Kindeswohls" ermöglichen. Röse Häußermann, Präsidentin des Landgerichts Tübingen, bescheinigte dem Entwurf, er bündle die Verfahrensvorschriften in den Bereichen der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Familienrechts "sachgerecht und transparent". Mit dem vorgesehenen nahezu kompletten Rückzug des Staates auf die unmittelbare Wahrnehmung seines Wächteramts mit Blick auf Pflege und Erziehung der Kinder war die Sachverständige jedoch nicht zufrieden. Sie nannte die vorgesehene Regelung "besorgniserregend, rechtssystematisch eher widersprüchlich und verfassungsrechtlich nicht unbedenklich". Der vorliegende Entwurf führe zu einer verstärkten Gefährdung von Frauen, die sich aus einer Gewaltbeziehung befreit hätten. Insbesondere Kinder seien davon mit betroffen, kritisierte Professor Sibylla Flügge von der Fachhochschule Frankfurt am Main. Er stehe damit im Gegensatz zu den Aktionsplänen gegen Gewalt gegen Frauen der Bundesregierung und verstoße gegen das einvernehmliche Ziel, Kinder besser vor Gewalt in der Familie zu schützen.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM Bundestag

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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