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Bundesregierung bekräftigt Vorgehen gegen Scheinvaterschaften

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Laut Bundesregierung soll vermieden werden, dass ein Mann familienrechtlich als Vater eines Kindes anerkannt wird, jedoch nicht im Rahmen des Staatsangehörigkeits- und Ausländerrechts. Wie sie in ihrer Antwort (16/2433) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/2369) weiter mitteilt, sei dies im Interesse der Einheit der Rechtsordnung geboten. Die Regierung gebe im Übrigen keinerlei Schlussfolgerungen über die Zahl der Scheinvaterschaften in der vorgelegten Statistik der Innenministerkonferenz ab.
Sie zeige allerdings einen "nicht unerheblichen Rahmen", in dem missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen stattfinden könnten. Dies sei nicht vom Sinn und Zweck der Kindschaftsrechtsreform gedeckt. Es gefährde darüber hinaus deren Akzeptanz, sodass die Forderung nach einem zielgenau auf die missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen gerichteten Anfechtungsrecht berechtigt sei, so die Regierung.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM Bundestag

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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WAIBEL, A., Freiburg