Laut Bundesregierung soll vermieden werden, dass ein Mann familienrechtlich als Vater eines Kindes anerkannt wird, jedoch nicht im Rahmen des Staatsangehörigkeits- und Ausländerrechts. Wie sie in ihrer Antwort (16/2433) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/2369) weiter mitteilt, sei dies im Interesse der Einheit der Rechtsordnung geboten. Die Regierung gebe im Übrigen keinerlei Schlussfolgerungen über die Zahl der Scheinvaterschaften in der vorgelegten Statistik der Innenministerkonferenz ab.
Sie zeige allerdings einen "nicht unerheblichen Rahmen", in dem missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen stattfinden könnten. Dies sei nicht vom Sinn und Zweck der Kindschaftsrechtsreform gedeckt. Es gefährde darüber hinaus deren Akzeptanz, sodass die Forderung nach einem zielgenau auf die missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen gerichteten Anfechtungsrecht berechtigt sei, so die Regierung.
Sie zeige allerdings einen "nicht unerheblichen Rahmen", in dem missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen stattfinden könnten. Dies sei nicht vom Sinn und Zweck der Kindschaftsrechtsreform gedeckt. Es gefährde darüber hinaus deren Akzeptanz, sodass die Forderung nach einem zielgenau auf die missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen gerichteten Anfechtungsrecht berechtigt sei, so die Regierung.
Veröffentlicht: 06.07.2015
Quelle: PM Bundestag
Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


