Der Bundesrat will einem Gesetzentwurf zufolge (15/403) die Rechte der nicht erwerbstätigen Ehegatten stärken, um ein weiteres Signal für die Gleichstellung der Ehepartner zu setzen. Der Entwurf, der bereits in der vergangenen Legislaturperiode eingebracht wurde und der Diskontinuität anheim gefallen ist, schlägt eine Ergänzung der bestehenden Gesetze vor.
Damit soll klargestellt werden, dass der nicht erwerbstätige Ehepartner, in der Regel die Ehefrau, die den Haushalt führt und die Kinder betreut, ein Recht hat, "in angemessenem Umfang über Geldmittel zum Familienunterhalt und zur Befriedigung der eigenen Bedürfnisse zu verfügen." An der vermögens- und sachenrechtlichen Zuordnung der Einkünfte und des Vermögens soll sich aber nichts ändern,
heißt es in dem Gesetzentwurf. Darüber hinaus sei es erforderlich, dem nicht erwerbstätigen Ehegatten einen Auskunftsanspruch gegen den erwerbstätigen Ehepartner einzuräumen. Damit soll der wirtschaftlich potenziell schwächere Ehepartner ein rechtlich wirksameres Instrument als den zurzeit geltenden Informationsanspruch zur Durchsetzung seiner Rechte erhalten.
Die Bundesregierung begrüßt in ihrer Stellungnahme zwar die gesetzgeberischen Schritte des Bundesrates, die zur Verbesserung der Rechtsstellung des Haushalts führenden Ehepartners beitragen könnten, empfiehlt aber gleichzeitig eine sehr sorgfältige Prüfung der Gesetzinitiative der Länderkammer,
da sich die "lediglich klarstellenden Regelungen" des Gesetzentwurfs nur auf einen Teilbereich der ehelichen Lebensgemeinschaft beziehen würden. Der Bundesrat verfolgt das Anliegen bereits seit mehr als sechs Jahren: Im August 1999 (14/1518) und im Februar 2003 (15/403) hatte er ähnliche Entwürfe in den Bundestag eingebracht.
Damit soll klargestellt werden, dass der nicht erwerbstätige Ehepartner, in der Regel die Ehefrau, die den Haushalt führt und die Kinder betreut, ein Recht hat, "in angemessenem Umfang über Geldmittel zum Familienunterhalt und zur Befriedigung der eigenen Bedürfnisse zu verfügen." An der vermögens- und sachenrechtlichen Zuordnung der Einkünfte und des Vermögens soll sich aber nichts ändern,
heißt es in dem Gesetzentwurf. Darüber hinaus sei es erforderlich, dem nicht erwerbstätigen Ehegatten einen Auskunftsanspruch gegen den erwerbstätigen Ehepartner einzuräumen. Damit soll der wirtschaftlich potenziell schwächere Ehepartner ein rechtlich wirksameres Instrument als den zurzeit geltenden Informationsanspruch zur Durchsetzung seiner Rechte erhalten.
Die Bundesregierung begrüßt in ihrer Stellungnahme zwar die gesetzgeberischen Schritte des Bundesrates, die zur Verbesserung der Rechtsstellung des Haushalts führenden Ehepartners beitragen könnten, empfiehlt aber gleichzeitig eine sehr sorgfältige Prüfung der Gesetzinitiative der Länderkammer,
da sich die "lediglich klarstellenden Regelungen" des Gesetzentwurfs nur auf einen Teilbereich der ehelichen Lebensgemeinschaft beziehen würden. Der Bundesrat verfolgt das Anliegen bereits seit mehr als sechs Jahren: Im August 1999 (14/1518) und im Februar 2003 (15/403) hatte er ähnliche Entwürfe in den Bundestag eingebracht.
Veröffentlicht: 06.07.2015
Quelle: PM Bundestag
Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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