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Regierung will Rechtsanspruch von Vätern auf Elternzeit verbessern

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Regierung will die Rechtslage für Väter, die Elternzeit beantragen wollen, verbessern, wie sie in ihrer Antwort (16/1010) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/789) mitteilt.
Danach trifft bisher zu, dass der Kündigungsschutz für Väter bei Inanspruchnahme der Elternzeit acht Wochen beträgt, aber zugleich ein identischer Zeitraum vorgesehen ist, in dem Väter ihren Anspruch auf Elternzeit geltend machen müssen.
Dies sei unverändert von der für Mütter geltenden Regelung übernommen worden. Für diese sei allerdings die Konstellation wegen des Kündigungsschutzes im Rahmen des vorausgehenden Mutterschutzes "günstiger", heißt es in der Antwort.
Die Abgeordneten der Linksfraktion hatten vorgerechnet, dass Vätern bei der derzeitigen Regelung konkret nur ein Tag bleibt, um - durch Kündigungsschutz abgesichert - Elternzeit zu beantragen. Die Bundesregierung erklärt in der Antwort, diese Gesetzeskonstellation sei ihr seit Inkrafttreten bekannt. Man sei von einem ausreichenden Kündigungsschutz ausgegangen, strebe aber nun eine Verbesserung an. So will die Regierung in Broschüren und bei Behörden darauf dringen, künftige Eltern über die aktuelle Problematik zu informieren. Vor allem die Erziehungsgeldstellen, die Beratung über die Elternzeit anbieten, sollten den Sachverhalt bis zu einer geänderten Rechtslage ausdrücklich ansprechen.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM Bundestag

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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