Einer Pressemitteilung vom 28.07.2003 zufolge will das Justizministerium Baden - Württemberg die Einführung eines Großen Familiengerichts initiieren. Dafür sollen die bisher bestehenden Zuständigkeiten ###
der Familiengerichte bei den Amtsgerichten ausgeweitet werden. Zum Zuständigkeitskatalog sollen zukünftig alle vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten gehören, die im Zuge einer Ehescheidung entstehen. Für diese sind bisher - abhängig vom Streitwert - bisher z. T. noch die Landgerichte oder die zivilrechtlichen Abteilungen der Amtsgerichte zuständig.
Veröffentlicht: 06.07.2015
Inhalt von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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