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eBay-Recht
Bei Auktionen im Internet sind grundsätzlich mindestens drei Parteien beteiligt: Der Verkäufer, der Käufer und das Internet-Auktionshaus. Wird die Zahlung über einen Zahlungsanbieter durchgeführt, kann auch dieser Beteiligter sein. Der Verkäufer kann ein privater oder ein gewerblicher Verkäufer sein - dies ist ein gewichtiger Unterschied.
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