Bei der Anbieterkennzeichnung muss gem. § 6 Nr. 6 Teledienstegesetz (TDG) eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden. Diese Verpflichtung entfällt, wenn keine Umsatzsteuer bezahlt wird.
Gemäß § 27 a Abs. 1 Nr. 5 Umsatzsteuergesetz ist der Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer schriftlich an das Bundesamt für Finanzen, Außenstelle Saarlouis, 66738 Saarlouis zu richten.
Dabei sind anzugeben:
- Name und Anschrift des Antragsstellers
- Finanzamt, das für die Umsatzbesteuerung zuständig ist
- Steuernummer, unter der der Antragssteller umsatzsteuerlich geführt wird.
Auch Unternehmer, die keine Umsatzsteuer zahlen, können eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten. Dies richtet sich nach § 27 a Abs. 1 Satz 2 Umsatzsteuergesetz und ist nur für den Fall möglich, dass ein Kleinunternehmer Leistungen innerhalb der EU erbringt.