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Welche Geschäfte kann der Betreuer ohne Genehmigung vornehmen?
Betreuungsrecht
Keine Genehmigung braucht der Betreuer in folgenden Fällen:
1. Entgegennahme von Leistungen, die nicht in Geld bestehen, z.B. Leistungen von Handwerkern aus einem Werkvertrag oder von Ärzten, Anwälten oder Steuerberatern aus einem Dienstvertrag.
2. Abhebungen von Geldbeträgen, die der Betreuer selbst z.B. als Spar- oder Termingeld nicht fest angelegt hat oder die er auf einem Girokonto für laufende Ausgaben bereit hält.
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