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Bekämpfung der Schwarzarbeitung durch Inhaftungnahme des Generalunternehmers geplant
Arbeitsrecht
Die Bundesregierung plant eine neue gesetzliche Regelung zur Eindämmung von Schwarzarbeit. Der Entwurf des Gesetzes zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit ist bereits in den Ministerien abgestimmt und soll noch im Dezember im Bundeskabinett behandelt werden.
Im Kern sieht die Neuregelung vor, Generalunternehmer in de Bauwirtschaft stärker in die Pflicht zu nehmen. Sie sollen dafür haften, dass ihre Subunternehmer auch tatsächlich Sozialabgaben für alle Beschäftigten abführen. Bei Zuwiderhandlungen sollen die Sozialkassen künftig notfalls Fehlbeträge auch bei den Generalunternehmern eintreiben dürfen. Als weitere Maßnahmen sind bei Verstößen höhere Bußgelder oder ein Ausschluss bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen vorgesehen.
Der Entwurf des Gesetzes zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit ergänzt eine bereits im September 2001 beschlossene (steuerliche) Neuregelung. Danach wird ab Januar 2001 regelmäßig eine Bauabzugssteuer in Höhe von 15 Prozent vom Auftraggeber einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt. Ziel dieser Neuregelung ist es, die "schwarzen Schafe" im Baubereich von den Unternehmen zu trennen, die ihren steuerlichen Pflichten regelmäßig und korrekt nachkommen. Das Gesetz zur Bauabzugssteuer, das auf die Initiative der Bauwirtschaft zurückgeht, fand im Bundesrat eine große Zustimmung.
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