Die Änderungsrichtlinie präzisiert und aktualisiert die bereits seit 1976 bestehende Gleichbehandlungsrichtlinie. Sie enthält die Definitionen von unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung. Daneben verdeutlicht die Änderungsrichtlinie den Anwendungsbereich für mögliche Ausnahmeregelungen und unterstreicht die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Förderung des Gleichstellungsgrundsatzes.
Die Änderungsrichtlinie soll in der nächsten Legislaturperiode zusammen mit der Richtlinie 2000/78/EG (Allgemeiner Rahmen für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf) und den arbeitsrechtlichen Inhalten der Richtlinie 2000/43/EG (Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft) in nationales Recht umgesetzt werden.
Quelle: BMA-Pressestelle
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