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Ankündigung einer Modernisierungsmaßnahme

Mietrecht

Eine Ankündigung einer Modernisierungsmaßnahme ist die schriftliche Mitteilung des Vermieters an den Mieter über geplante bauliche Veränderungen, die den Wohnwert erhöhen oder Energie einsparen. Sie muss mindestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme erfolgen und bestimmte Pflichtangaben enthalten.

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Betrifft: Ankündigung einer Modernisierungsmaßnahme

Sehr geehrter Herr / Sehr geehrte Frau (...) ,

ich beabsichtige, im Hause (...) in (...) in dem Sie von mir eine Wohnung gemietet haben, …


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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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