Der Mieter hat Anspruch Rückforderung der Kaution nach Ende des Mietverhältnisses, sofern keine berechtigten Gegenforderungen des Vermieters bestehen. Der Anspruch entsteht grundsätzlich nach einer angemessenen Prüf- und Abrechnungsfrist.
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An
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Betrifft: Rückforderung der Kaution
Sehr geehrter Herr / Sehr geehrte Frau (...) ,
nachdem das Ende des Mietverhältnisses nunmehr einen Monat zurückliegt und Ihnen aus meiner Sicht lediglich noch Ansprüche aus Betriebskostennachforderung zustehen …
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Mustervertrag von: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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