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Wasserschaden - Eigentümer muss den Schadenszeitpunkt beweisen können!Sofern eine Wohngebäudeversicherung für
einen Wasserschaden in Anspruch genommen werden soll, ist es erforderlich,
dass der Eigentümer beweisen kann, dass bei Entstehung des Schadens
bereits ein Versicherungsschutz bestand. Ist der Schadenszeitpunkt unklar,
so geht dies zu Lasten des Eigentümers.
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