Im vorliegenden Fall ging es um Rußaustritt in einer Mietwohnung. Der Ruß hatte sich verbreitet, als sich die Wandanschlüsse des Kohleofens gelockert hatten. Die Mieterin verlangte daher Schadensersatz vom Vermieter. Vor Gericht scheiterte die Mieterin
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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