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Keine vermieterseitige Kontrollpflicht von Kohleöfen!Im vorliegenden Fall ging es um Rußaustritt
in einer Mietwohnung. Der Ruß hatte sich verbreitet, als sich die
Wandanschlüsse des Kohleofens gelockert hatten. Die Mieterin verlangte
daher Schadensersatz vom Vermieter. Vor Gericht scheiterte die Mieterin
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