| Wenn der Mieter Schimmel verursacht... |
| Kann nach einem Sachverständigengutachten
festgestellt werden, daß feuchtigkeitsrelevante Baumängel nicht
vorliegen, kann nur das Verhalten des Mieters für Feuchtigkeit und
Schimmel ursächlich sein. Insbesondere Schimmel, der auftritt, wenn
Fenster dauerhaft in Kippstellung gelassen werden, ist ein Indiz hierfür.
Die dauerhafte Kippstellung ist kein ordnungsgemäßes Lüften.
In einem solchen Fall obliegt es den Mieter, ein vertragsgerechtes Verhalten
zu beweisen. Darüber hinaus stellen Feuchtigkeitserscheinungen, die
durch den Mieter selbst verursacht werden, keinen Mietminderungsgrund dar.
AG Minden – Az: 20 C 217/01
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