| Vorkaufsrecht des Mieters nur für den ersten Verkaufsfall |
| Das gesetzliche Vorkaufsrecht
steht dem Mieter einer umgewandelten Eigentumswohnung auch im freien Wohnungsbau
nur für den ersten Verkaufsfall nach der Umwandlung zu. Es besteht
deshalb nicht, wenn die Eigentumswohnung vor dem am 1. September 1993 erfolgten
Inkrafttreten des § 570 b BGB a.F., der Vorgängerbestimmung des
§ 577 BGB, bereits einmal verkauft worden ist und nach diesem Zeitpunkt
erneut verkauft wird.
BGH, 29.3.2006 - Az: VIII ZR 250/05 |