| Mieter hat Vorkaufsrecht |
| Wird eine Mietwohnung nach
Bezug durch den Mieter in eine Eigentumswohnung umgewandelt, steht dem
Mieter ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu. Dies gilt sowohl bei normalen
Mietwohnungen, als auch bei öffentlich gefördertem Wohnraum.
Ein Vorkaufsrecht hat der Mieter nicht, wenn seine Wohnung bei Einzug schon
eine Eigentumswohnung war. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass
das Vorkaufsrecht nur für den ersten Verkaufsfall nach Umwandlung
der Mietwohnung gilt. Im entschiedenen Streitfall hatte der Mieter besonderes
Pech. Der erste Verkaufsfall war nämlich die Veräußerung
seiner Wohnung im Wege einer Zwangsversteigerung. Hier konnte er sein Vorkaufsrecht
nicht ausüben, aber trotzdem ist dieses Recht beim nächsten (zweiten)
Verkaufsfall bereits "verbraucht".
Bundesgerichtshof, VIII ZR 384/97 Quelle: Focus Online |