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Preisvergünstigungen wegen Paketverkäufen gelten auch für Mieter
Vereinbart der Eigentümer und Verkäufer von umgewandelten Eigentumswohnungen mit dem Kaufinteressenten Preisvergünstigungen für den Fall, daß mehrere Wohnungen im Paket verkauft werden, gilt dieser Preis auch für den Mieter, der sein Vorkaufsrecht ausübt und nun seine eigene Wohnung kauft. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf (9 U 267/97). 
Nach Umwandlung in Eigentumswohnungen verkaufte de Eigentümer mit notariellem Kaufvertrag vier Wohnungen an einen Kaufinteressenten zum Gesamtpreis von 799.874 Mark. Für die Mieterwohnung Nummer 168 war ein Bruttopreis von 197.228 Mark vorgesehen, mit der zusätzlichen Vereinbarung, daß nur 166.033 Mark gezahlt werden müssen, wenn der Kaufvertrag über alle vier Wohnungen zustande kommt. 
Da Mieter von umgewandelten Mietwohnungen, so der Deutsche Mieterbund, ein gesetzliches Vorkaufsrecht haben, wenn ihre Wohnung verkauft wird, erklärte der Mieter der Wohnung Nummer 168 innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Monaten, er wolle die Wohnung zu den Bedingungen kaufen, die zwischen Verkäufer und Kaufinteressenten im notariellen Kaufvertrag vereinbart waren. 
Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte jetzt, daß der vorkaufsberechtigte Mieter von den ausgehandelten Preisvergünstigungen eines beabsichtigten Paketverkaufs von mehreren Wohnungen profitiert. Er muß nicht den Einzelpreis für die Wohnung in Höhe von 197.228 Mark zahlen, sondern nur den Paketpreis von 166.033 Mark. Entscheidend sei, daß letztlich - wie beabsichtigt - alle vier Wohnungen verkauft worden seien. Einziger Unterschied gegenüber dem ursprünglichen Kaufvertrag sei, daß der Kaufinteressent drei Wohnungen und der Mieter eine Wohnung gekauft habe. 
Für den Fall, daß vier Wohnungen verkauft würden, war aber der Preis der Mieterwohnung Nummer 168 mit 166.033 Mark vereinbart. Letztlich erhält der Eigentümer exakt den Kaufpreis, den er ursprünglich angesetzt hatte.

OLG Düsseldorf (9 U 267/97)Quelle: Deutscher Mieterbund