Befinden sich Wohnräume im Elternhaus, die keine abgeschlossene Wohnung bilden, so können diese nicht mit steuerrechtlicher Wirkung an volljährige und unterhaltsberechtigte Kinder vermietet werden.
BFH - Az: IX B 172/02
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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