| Asbestsanierung - Steuerabzug ? |
| Die Kosten einer Asbestsanierung
an selbstgenutzen Wohneigentum sind nur im engen Rahmen steuerlich zu berücksichtigen.
Im vorliegenden Urteil wurde darauf hingewiesen, dass vor der Durchführung
der entsprechenden Sanierung von einer zuständigen amtlichen technischen
Stelle mittels Gutachten nachgewiesen werden muss, dass eine konkrete Gesundheitsgefährdung
vorliegt. Nur dann können die Kosten für eine Sanierung und für
die Entsorgung als außergewöhnliche Belastung steuerlich gegengerechnet
werden.
Bundesfinanzhof, III R 6/01 |