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Asbestsanierung - Steuerabzug ?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Kosten einer Asbestsanierung an selbstgenutzen Wohneigentum sind nur im engen Rahmen steuerlich zu berücksichtigen. Im vorliegenden Urteil wurde darauf hingewiesen, dass vor der Durchführung der entsprechenden Sanierung von einer zuständigen amtlichen technischen Stelle mittels Gutachten nachgewiesen werden muss, dass eine konkrete Gesundheitsgefährdung vorliegt. Nur dann können die Kosten für eine Sanierung und für die Entsorgung als außergewöhnliche Belastung steuerlich gegengerechnet werden.


BFH - Az: III R 6/01


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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