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Kosten der Treppenreinigung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall waren die Mieter gemäß der Hausordnung verpflichtet, das Treppenhaus zu reinigen. Dem Vermieter genügten die Arbeiten der Mieter nicht und er beauftragte eine Firma mit der Reinigung. Die Kosten wollte er von den Mietern ersetzt haben. Eine Mieterin wehrte sich und gewann. Da durch die Hausordnung lediglich eine Verpflichtung der Reinigungsarbeiten erfolgt war, bestand kein Anspruch auf Erstattung der (anteiligen) Reinigungskosten. Der Vermieter war nämlich nicht berechtigt, die geregelte Reinigungspflicht eigenmächtig zu ändern.

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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