![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Anspruch auf Wäscheleinen?Im vorliegenden Fall verlangte ein Wohnungsmieter,
dass der Vermieter in der Waschküche Wäscheleinen anbringt, damit
er seine Wäsche trocknen kann. Diese waren zuvor nach 25 Jahren entfernt
worden. Gleichzeitig wurde es den Mietern verboten, weiterhin Wäsche
im Keller aufzuhängen.
Der Mietvertrag gestattete dem Mieter nicht, Wäsche in der Wohnung zu trocknen. Ein Balkon fehlte genauso wie ein anderer Trockenraum. Der Mieter muss aber die Möglichkeit haben, Wäsche zu waschen und zu trocknen. Dies gehört zum Kernbereich des Mietgebrauchs. Sie haben noch keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen? Mit einem AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Mietrecht haben Sie Vollzugriff auf ... ... alle Tipps, Urteile und Mustervorlagen ... alle weiteren mit einem Schlüssel gekennzeichneten Inhalte Die Bannerwerbung schalten wir für Sie aus; neue Urteile und Beiträge sowie einen exklusiven monatlichen Newsletter erhalten Sie per Email.
|