Vorliegend war ein Grundstückseigentümer laut Gemeindesatzung zur Gehwegreinigung verpflichtet und war per Bescheid von der Gemeinde aufgefordert worden, binnen 14 Tagen den Gehweg vor seinem Grundstück zu reinigen. Andernfalls drohe ein Zwangsgeld und Ersatzvornahme auf seine Kosten. Der Kläger ignorierte den Bescheid und erhielt ein
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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