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Vermieter muss einwandfreies Trinkwasser sicherstellenWerden in einem Gebäude
die Hygienevorschriften für Trinkwasser nicht eingehalten, so haftet
der Vermieter für ggf. resultierende Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche.
Dies gilt für Ansprüche von Mietern als auch von Dritten. Dritte
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