Im vorliegenden Fall verwendete ein Mieter einer Eigentumswohnung eine mobile Rollstuhlrampe aus zwei Metallschienen, die über die Treppe gelegt werden, um die Stufen im Eingangsbereich zu überwinden. Die WEG sah hier drin eine Gefahr für die anderen
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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