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Dachlawinen - haftet der Eigentümer?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es gibt keine automatische Haftung des Eigentümers eines Hauses für Dachlawinen vom Hausdach. Es kann nicht vom Vermieter verlangt werden, Schnee vom Dach etwa vom Dachfenster aus zu beseitigen. Grundsätzlich müssen Dritte nicht vor Schneelawinen

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Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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