Umfasst der Versicherungsschutz einer Wohngebäudeversicherung nach den Versicherungsbedingungen nur Ableitungsrohre der Wasserversorgung außerhalb des versicherten Gebäudes auf dem Grundstück, soweit diese Rohre der Entsorgung versicherter Gebäude dienen, so sind Regenabflussrohre nicht vom Versicherungsschutz gedeckt. Da Abflussrohre für Regenwasser nicht auch häusliches Abwasser abführen, sind diese nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht der Wasserversorgung zuzuordnen. Schäden durch einen Bruch von Regenabflussrohren sind daher nicht versichert.
LG Coburg, 16.03.2010 - Az: 23 O 786/09
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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