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Regenabflussrohre - in der Wohngebäudeversicherung versichert oder nicht?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Umfasst der Versicherungsschutz einer Wohngebäudeversicherung nach den Versicherungsbedingungen nur Ableitungsrohre der Wasserversorgung außerhalb des versicherten Gebäudes auf dem Grundstück, soweit diese Rohre der Entsorgung versicherter Gebäude dienen, so sind Regenabflussrohre nicht vom Versicherungsschutz gedeckt. Da Abflussrohre für Regenwasser nicht auch häusliches Abwasser abführen, sind diese nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht der Wasserversorgung zuzuordnen. Schäden durch einen Bruch von Regenabflussrohren sind daher nicht versichert.


LG Coburg, 16.03.2010 - Az: 23 O 786/09


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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