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Auch für Sex gilt Zimmerlautstärke

Im vorliegenden Fall achteten die Mieter einer Erdgeschosswohnung beim Sex nicht auf die Zimmerlautstärke. Stattdessen kam es regelmäßig und praktisch zu jeder Tages- und Nachtzeit zu lautem Gestöhne und Yippi-Rufen bei anfeuernder Musik. Die über der Wohnung lebenden Nachbarn fanden keine Ruhe und keinen Schlaf. Eine Abmahnung wegen des Lärms blieb erfolglos. Das Gericht bestätigte die Auffassung der über der Erdgeschosswohnung lebenden Nachbarn. Bei jeglicher Geräuschentwicklung ist sich auf Zimmerlautstärke zu beschränken - auch beim Sex. Auch wenn grundsätzlich die Sexualität in jeder gewünschten Form ausgelebt werden darf, so ist diesem dennoch dadurch Grenzen gesetzt, dass auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen ist. Auch dann, wenn das Haus schlecht schallisoliert ist, gilt kein anderes. Vielmehr ist dann besondere Rücksicht zu nehmen.
AG Warendorf, 19.8.1997 - Az: 5 C 414/97

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