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Auch für Sex gilt ZimmerlautstärkeIm vorliegenden Fall achteten
die Mieter einer Erdgeschosswohnung beim Sex nicht auf die Zimmerlautstärke.
Stattdessen kam es regelmäßig und praktisch zu jeder Tages-
und Nachtzeit zu lautem Gestöhne und Yippi-Rufen bei anfeuernder Musik.
Die über der Wohnung lebenden Nachbarn fanden keine Ruhe und keinen
Schlaf. Eine Abmahnung wegen des Lärms blieb erfolglos. Das Gericht
bestätigte die Auffassung der über der Erdgeschosswohnung lebenden
Nachbarn. Bei jeglicher Geräuschentwicklung ist sich auf Zimmerlautstärke
zu beschränken - auch beim Sex. Auch wenn grundsätzlich die Sexualität
in jeder gewünschten Form ausgelebt werden darf, so ist diesem dennoch
dadurch Grenzen gesetzt, dass auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen
ist. Auch dann, wenn das Haus schlecht schallisoliert ist, gilt kein anderes.
Vielmehr ist dann besondere Rücksicht zu nehmen.
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