Sonnt sich eine Mieterin nackt im Garten, so berührt dies nicht den Hausfrieden. Die Entscheidung, ob und wie sich die Mieterin sonnen will, obliegt allein ihr. Auch wenn Nachbarn am Nacktsonnen Anstoß nehmen, so ist dies keine Störung des
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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