| Fütterungsverbot für Tauben zulässig |
| Liegen vernünftige
Gründe gegen das Füttern von Tauben vor, so ist ein kommunales
Taubenfütterungsverbot nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
zulässig. Ein Verstoß gegen die Staatszielbestimmung des Tierschutzes
oder gegen Grundrechte liegt nicht vor.
OLG Hamm, 22.2.2007 - Az: 2 Ss OWi 836/06 |