| Anspruch auf Parabolantenne aufgrund von Religionsfreiheit? |
| Verlangt der Vermieter
von einem ausländischen Mieter (hier: türkischer Staatsbürger
alevitischen Glaubens) einer mit einem Breitbandkabelanschluss ausgestatteten
Wohnung die Entfernung einer auf dem Balkon der Wohnung aufgestellten Parabolantenne,
ist auch dann eine fallbezogene Abwägung des Eigentumsrechts des Vermieters
(Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG) mit den grundrechtlich geschützten Interessen
des Mieters erforderlich, wenn dieser sich nicht nur auf sein Informationsrecht
aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 GG, sondern auch auf das Grundrecht der
Glaubens- und Religionsfreiheit (Art. 4 GG) beruft, weil die im Breitbandkabelnetz
angebotenen türkischsprachigen Programme nicht über Inhalte des
alevitischen Glaubens berichten.
BGH, 10.10.2007 - Az: VIII ZR 260/06 |