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Vermieter kann Kabel ohne Mieterzustimmung einführen
Ein Vermieter kann einen Vertrag mit einem Kabelbetreiber für das gesamte Haus abschließen, ohne die Zustimmung der einzelnen Mieter einzuholen und die Kabelgebühren auf die Betriebskosten aufschlagen. Auf die Frage, ob der Mieter der Umstellung auf Kabel zugestimmt hat, kommt es nicht an. Vielmehr ist es lediglich erforderlich, daß der Mietvertrag die entspr. Umlage - auch im Rahmen einer ergänzenden Auslegung - ermöglicht. Die Vereinbarung einer Umlegung von Antennenkosten führt jedenfalls dann im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zur Umlegbarkeit der Breitbandkabelkosten, wenn es sich um eine duldungspflichtige Modernisierung handelt. Zu den duldungspflichtigen Verbesserungsmaßnahmen i.S. von § 554 II 1 BGB gehört in der Regel auch der Anschluss einer Wohnanlage an das Breitbandkabelnetz. Es kommt auch nicht darauf an ob der Mieter ein Fernsehgerät besitzt oder nicht. Auch die Frage, ob der Kabelanschluss genutzt wird, ist ohne Belang.

BGH, 27.6.2007 - Az: VIII ZR 202/06