| Keine Schüssel für Ausländer? |
| Es besteht kein Anspruch
eines ständig in der Bundesrepublik lebenden Ausländers auf Anbringung
einer Parabolantenne am Vermietergebäude, wenn sein Informationsinteresse
am Empfang von Heimatprogrammen durch ein zusätzliches digitales
Kabelprogramm befriedigt werden kann. Der Empfang von insgesamt sieben
Heimatsendern ist in dieser Hinsicht ausreichend, auch wenn sich die Inhalte
von drei dieser Sender überschneiden. Der Umstand, daß hierdurch
Zusatzkosten entstehen, ist nicht relevant, da die Informationsfreiheit
lediglich den Zugang zu Informationsquellen im Rahmen der allgemeinen Gesetze
gewährleistet - nicht aber deren Kostenlosigkeit.
BGH, 17.4.2007 - Az: VIII ZR 63/04 |