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Errichtung einer Parabolantenne – von Informationsfreiheit geschützt

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Errichtung einer Parabolantenne zur Ermöglichung des Empfangs von Rundfunkprogrammen ist von dem Grundrecht der Informationsfreiheit geschützt. Dieses gewährleistet, daß sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichtet werden kann. Dies umfaßt Hörfunk- und Fernsehsendungen die in Deutschland empfangen werden können.


BVerfG, 24.01.2005 - Az: 1 BvR 1953/00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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