| Errichtung einer Parabolantenne – von Informationsfreiheit geschützt |
| Die Errichtung einer Parabolantenne
zur Ermöglichung des Empfangs von Rundfunkprogrammen ist von dem Grundrecht
der Informationsfreiheit geschützt. Dieses gewährleistet, daß
sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichtet werden
kann. Dies umfaßt Hörfunk- und Fernsehsendungen die in Deutschland
empfangen werden können.
BverfG, 24.1.2005 – Az: 1 BvR 1953/00 |