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Schüssel bei Eigentumswohnanlage
Einem ausländischen Eigentümer oder einem ausländischen Mieter kann die Gemeinschaft einer Eigentumswohnanlage nicht untersagen, eine Parabolantenne anzubringen, wenn mit den vorhandenen Empfangsmöglichkeiten kein Heimatsender empfangbar ist. Es ist bei der Anbringung aber auch darauf zu achten, daß das optische Erscheinungsbild möglichst wenig beeinträchtigt wird – die Eigentümergemeinschaft hat bei der Auswahl eines (von mehreren möglichen) Standorten ein Mitspracherecht.

BayObLG – Az: 2 Z 51/04