| Schüssel bei Eigentumswohnanlage |
| Einem ausländischen
Eigentümer oder einem ausländischen Mieter kann die Gemeinschaft
einer Eigentumswohnanlage nicht untersagen, eine Parabolantenne anzubringen,
wenn mit den vorhandenen Empfangsmöglichkeiten kein Heimatsender empfangbar
ist. Es ist bei der Anbringung aber auch darauf zu achten, daß das
optische Erscheinungsbild möglichst wenig beeinträchtigt wird
– die Eigentümergemeinschaft hat bei der Auswahl eines (von mehreren
möglichen) Standorten ein Mitspracherecht.
BayObLG – Az: 2 Z 51/04 |