Mieter haben kein Recht auf eine Parabolantenne auf dem eigenen Balkon. Vielmehr können Hauseigentümer darauf bestehen, dass die Satellitenschüssel vom Mieter auf dem Dach installiert wird, selbst wenn diesem hierbei zusätzliche Kosten entstehen.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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