| Parabolantennenverbot infolge Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer |
| Die Wohnungseigentümer
sind berechtigt, durch Mehrheitsbeschluss zur Hausordnung zu regeln, dass
Außenantennen gleich welcher Art nicht angebracht werden dürfen.
Durch die grundrechtlich geschützte Informationsfreiheit in Deutschland
lebender Ausländer kann die Bestandskraft eines Wohnungseigentümerbeschlusses
zum Verbot des Anbringens von Außenantennen jedenfalls für den
Ausländer eingeschränkt sein, der erst nach Ablauf der Frist
zur Anfechtung des Beschlusses Wohnungseigentümer geworden ist.
OLG Zweibrücken, Beschl. v. 31.1.2002, Az.: 3 W 299/01 |