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Keine Parabolantenne für türkischen Mieter

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Da ein türkischer Mieter durch das digitale Breitbandkabelnetz der Deutschen Telekom ein ausreichendes Angebot für türkischsprachige Programme hat, braucht der Vermieter die Installation einer Parabolantenne nicht zu genehmigen.
Durch die Bereitstellung eines Breitbandkabelanschlusses hat der Vermieter seine grundsätzliche Pflicht erfüllt, dem Mieter den Empfang von Fernsehprogrammen zu ermöglichen.


AG Berlin-Tiergarten, 29.03.2000 - Az: 4 C 302/99


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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