Da ein türkischer Mieter durch das digitale Breitbandkabelnetz der Deutschen Telekom ein ausreichendes Angebot für türkischsprachige Programme hat, braucht der Vermieter die Installation einer Parabolantenne nicht zu genehmigen.
Durch die Bereitstellung eines Breitbandkabelanschlusses hat der Vermieter seine grundsätzliche Pflicht erfüllt, dem Mieter den Empfang von Fernsehprogrammen zu ermöglichen.
Durch die Bereitstellung eines Breitbandkabelanschlusses hat der Vermieter seine grundsätzliche Pflicht erfüllt, dem Mieter den Empfang von Fernsehprogrammen zu ermöglichen.
AG Berlin-Tiergarten, 29.03.2000 - Az: 4 C 302/99
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


