| Keine Parabolantenne für türkischen Mieter |
| Da ein türkischer
Mieter durch das digitale Breitbandkabelnetz der Deutschen Telekom ein
ausreichendes Angebot für türkischsprachige Programme hat, braucht
der Vermieter die Installation einer Parabolantenne nicht zu genehmigen.
Durch die Bereitstellung eines Breitbandkabelanschlusses hat der Vermieter seine grundsätzliche Pflicht erfüllt, dem Mieter den Empfang von Fernsehprogrammen zu ermöglichen. AG Tiergarten, Urteil vom 29.3.2000 - 4 C 302/99 |